Rechtsanwalt Hopp

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Die Kanzlei

Unser Beratungsangebot richtet sich sowohl an Unternehmen und privaten Personen. Denn unsere neben stehenden Tätigkeitsfeldern sind sowohl für Fragestellungen von Unternehmern, Ausübenden der freien Berufe, des Handwerks als auch natürlichen Personen miteinander verwoben.

So kann bei Verehelichung einer Unternehmerinn oder eines Unternehmers die Erstellung eines Regelwerk oder Anpassungsnotwendigkeit der gesellschaftlichen Regelungen gegenüber anderweitigen Gesellschaftern und/oder der Entwurfs eines Ehevertrages in den Blickfang geraten. Auch der Bereich der Unternehmensnachfolge bedarf eines Zusammenspiel des Steuerrechts, des Erbrechts und des Gesellschaftsrecht. Für die Mitarbeit von Ehepartnern erstellen wir arbeitsrechtliche Regelungen.
Die Durchsetzung von unternehmerischen Ansprüchen - z.B. der Gewährleistung, des Forderungseinzug, des Urheberechts - teilt unseren mehrjährigen Erfahrungsschatz.

Auch Privatpersonen bedürfen für familien- und erbrechtlichen Fragen einer juristischen Gesamtschau.
Fragen des Zivilrechts sind privatrechtlich ebenso bei Vertragsgestaltungen zu beantworten, sei es nun beim Kauf/Verkauf einer Immobilie, eines mobilen Gegenstandes oder sonstiger Rechte wie Grundpfandrechte, Nießbräuche, Leasing, Franchising,, als auch Rechte aus Miet-, Arbeits-, sonstigen Dienstleistungs- und Werkverträgen u.a. Vertragsarten.

Die Abwehr als auch das Einfordern von Unterlassungsansprüchen erlangt insb. bei zunehmender Internetnutzung immer größere Bedeutung sowohl für private Persönlichkeiten als auch Unternehmen und werden seit Jahren von uns juristisch durchgesetzt. Damit gehen auch oft strafrechtliche und schadenersatzrechtliche Lösungen einher.

Zivilrechtliche Anspruchsstellungen wegen Regelungen im Sachenrecht, Urheberecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, das Recht der Gewährleistungen bzw. Nachbesserungen, des Nachbarschutzes, Unfallverkehrsregulierungen und sonstige Anspruchs- bzw. Abwehrlagen runden unser Repertoire ab.

Sämtliche Rechtsprobleme lösen wir mit Sachverstand unter Zuhilfenahme modernster Technik und Lizenzen zur Nutzung elektronischer Datenbanken großer juristischer Verlage und der Rechtsprechung des Bundes und der Länder einerseits und im Abgleich mit immer mehr an Bedeutung gewinnenden europäischen Rechtssetzungen andererseits

Weiter Informationen unter www.grhk-rae.de


Tätigkeitsfelder

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Versicherungsfragen
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Schadensregulierungen
  • Vertragsrecht
  • Unfallsachen

Aktuelle Urteile

    Vor einem gerichtlichen Umgangsverfahren muss keine außergerichtliche Lösung mit Hilfe des Jugendamts versucht werden (18.12.2020)
    Vor Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens muss nicht versucht werden, den Streit mit Hilfe des Jugendamts außergerichtlich zu lösen. Es fehlt in diesem Fall nicht das Rechts­schutz­bedürfnis für einen Umgangsantrag. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

    (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 UF 139/20)


mehr aktuelle Urteile

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