Rechtsanwalt Hopp

  • Startseite
  • Kanzlei
  • RA Hopp
  • Aktuell
  • Anfahrt
  • Kontakt

Die Kanzlei

Unser Beratungsangebot richtet sich sowohl an Unternehmen und privaten Personen. Denn unsere neben stehenden Tätigkeitsfeldern sind sowohl für Fragestellungen von Unternehmern, Ausübenden der freien Berufe, des Handwerks als auch natürlichen Personen miteinander verwoben.

So kann bei Verehelichung einer Unternehmerinn oder eines Unternehmers die Erstellung eines Regelwerk oder Anpassungsnotwendigkeit der gesellschaftlichen Regelungen gegenüber anderweitigen Gesellschaftern und/oder der Entwurfs eines Ehevertrages in den Blickfang geraten. Auch der Bereich der Unternehmensnachfolge bedarf eines Zusammenspiel des Steuerrechts, des Erbrechts und des Gesellschaftsrecht. Für die Mitarbeit von Ehepartnern erstellen wir arbeitsrechtliche Regelungen.
Die Durchsetzung von unternehmerischen Ansprüchen - z.B. der Gewährleistung, des Forderungseinzug, des Urheberechts - teilt unseren mehrjährigen Erfahrungsschatz.

Auch Privatpersonen bedürfen für familien- und erbrechtlichen Fragen einer juristischen Gesamtschau.
Fragen des Zivilrechts sind privatrechtlich ebenso bei Vertragsgestaltungen zu beantworten, sei es nun beim Kauf/Verkauf einer Immobilie, eines mobilen Gegenstandes oder sonstiger Rechte wie Grundpfandrechte, Nießbräuche, Leasing, Franchising,, als auch Rechte aus Miet-, Arbeits-, sonstigen Dienstleistungs- und Werkverträgen u.a. Vertragsarten.

Die Abwehr als auch das Einfordern von Unterlassungsansprüchen erlangt insb. bei zunehmender Internetnutzung immer größere Bedeutung sowohl für private Persönlichkeiten als auch Unternehmen und werden seit Jahren von uns juristisch durchgesetzt. Damit gehen auch oft strafrechtliche und schadenersatzrechtliche Lösungen einher.

Zivilrechtliche Anspruchsstellungen wegen Regelungen im Sachenrecht, Urheberecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, das Recht der Gewährleistungen bzw. Nachbesserungen, des Nachbarschutzes, Unfallverkehrsregulierungen und sonstige Anspruchs- bzw. Abwehrlagen runden unser Repertoire ab.

Sämtliche Rechtsprobleme lösen wir mit Sachverstand unter Zuhilfenahme modernster Technik und Lizenzen zur Nutzung elektronischer Datenbanken großer juristischer Verlage und der Rechtsprechung des Bundes und der Länder einerseits und im Abgleich mit immer mehr an Bedeutung gewinnenden europäischen Rechtssetzungen andererseits

Weiter Informationen unter www.grhk-rae.de


Tätigkeitsfelder

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Versicherungsfragen
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Schadensregulierungen
  • Vertragsrecht
  • Unfallsachen

Aktuelle Urteile

    BVerfG stoppt Herausgabe eines Achtjährigen an Vater (08.08.2022)
    Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der die Vollstreckung eines familien­gerichtlichen Beschlusses, in dem festgestellt wird, dass die antragstellende Mutter verpflichtet ist, ihren im August 2013 geborenen Sohn an dessen in Spanien lebenden Vater herauszugeben, vorläufig ausgesetzt wird.

    (BVerfG, Beschluss vom 01.08.2022 - 1 BvQ 50/22)


mehr aktuelle Urteile

© Rechtsanwalt Hopp 2020 | Impressum | Datenschutz | Webseite von STTI GmbH