Für alle familien, erb- und zivilrechtlichen Frage- und Problemstellungen und Lösungsansätzen, ist unser kompotetes und stets auf aktuellem Stand aus- und fortgebildetes Kanzleipersonal als Team genau der richtige Ansprechpartner mit Sitz in Darmstadt, im Bereich des Rhein-Main-Gebiets nebst Umfeld und darüber hinaus.
Wir erfassen durch ausführliche Gespräche den notwendigen Sachverhalt, um Ihnen lösungsorientierte Ansätze anbieten zu können. Dabei ordnen wir in einer ersten Stufe Ihre soziale Wirklichkeit unter rechtlichen Aspekten ein, um auf der zweiten Stufe typisierte Lösungen nach rechtlichen Kriterien mit Erfolg für Sie zu entwickeln.
Dabei versuchen wir zunächst möglichst im Einvernehmen der Beteiligten eine den entsprechenden Bedürfnissen maßgeschneiderte juristische Lösung anzubieten. Wir führen außergerichtliche Verhandlungen, Entwerfen austarierte Vertragsgestaltungen zur Behebung gegenwärtige Konfliktlagen und Verhinderung weiterer Konflikte.
Bei faktisch nicht möglichen Einigungen verfolgen wir letztendlich die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche konsequent vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet.
Neben den Leistungen zu oben genannten Tätigkeitsfeldern, werden insbesondere im Familien- und Erbrecht folgende Leistungen angeboten:
I. im außergerichtlich und rechtsgestalterischen Bereich
Geborenen 1963
Rechtsanwalt seit 1996
Fachanwalt für Familienrecht
BGH: Eltern haften als Gesamtschuldner gegenüber Ihrem Kleinkind nach Pferdetritt (01.03.2021)
Geht ein dreijähriges Kind bei einem Reitturnier in einem Pferdeanhänger und wird dort von einem Pferd getreten, so begründet das unbeaufsichtigt herumlaufen lassen des Kindes eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Diese haften gegenüber ihrem Kind nach § 1664 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 1 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Urteil vom 19.01.2021 - VI ZR 210/18)
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