Keine Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhalt im Fall eines echten Wechselmodells (08.04.2021) Die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB zur Geltendmachung von Kindesunterhalt kommt im Fall eines echten Wechselmodells nicht in Betracht. Vielmehr ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Hersbruck entschieden.
(AG Hersbruck, Beschluss vom 09.03.2021 - 8 F 783/20)